AGB

Wichtige Fragen und Antworten

Wichtige Informationen zum Rutschen!

AGB FÜR DIE CITY SLIDE TOURNEE DEUTSCHLAND

ANBIETERKENNZEICHNUNG
1.1. VERANSTALTER:

City Slide Event GmbH
Am Comeniusplatz 1
10243 Berlin

Geschäftsführer: Bruno Riedel, Markus Kaschke

E-Mail: info@city-slide.com

URL: www.city-slide.com

Mit Betreten der Rutsche, sowie des Geländes werden Sie CITY SLIDE Vertragspartner.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis des City Slides Gastes (nachfolgend: “Besucher“ genannt) mit der CITY SLIDE nachfolgend: “Veranstalter“ genannt). Sie sind Bestandteil des Besuchervertrages, der entweder durch den Erwerb eines Tickets oder mit Betreten des Veranstaltungsgeländes zustande kommt. Alle Verträge oder Bestätigungen von Verträgen bedarfen der schriftlichen Bestätigung durch einen der Geschäftsführer. Erst mit der Unterschrift eines oder mehreren Geschäftsführer ist die Zusage eines Vertrages, Auftrages oder Angebots bindend.

Zusatz: Wir lehnen die Zusammenarbeit mit Factoring-Firmen ausdrücklich ab.

PROGRAMM
Beginn der Veranstaltung: 12 Uhr
Ende der Veranstaltung: 18 Uhr
Rutsch-Terminierung: Ab 12:00 Uhr können die Besucher rutschen. Tickets und die damit verbundenen Rutschzeiten können wie folgt erworben werden:

12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

TICKETS
Mit Betreten der Rutsche, sowie des Geländes werden Sie CITY SLIDE Vertragspartner. Die Nutzung der City Slide ist limitiert und nur über die Online-Registrierung, über unseren Ticketpartner auf unserer Webseite oder exklusiven Partnerwebsiten erhältlich. Restkarten sind ggfs. vor Ort erhältlich. Der Veranstalter empfiehlt jedoch den Erwerb des Tickets vorab aufgrund der starken Nachfrage.
Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Die Tickets dürfen auch privat nicht verkauft werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und / oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung und gegebenenfalls einer Vertragsstrafe.
Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.

EINLASS / SICHERHEITSKONTROLLEN
Einlass zum City Slide erhalten ausschließlich Besucher, die über 1,20 Meter groß sind. Bei Personen unter 16 Jahren behalten wir uns vor, eine Erlaubnis des Erziehungsberechtigen mit dem Ticket vorlegen. Personen zwischen 1,20 Meter und 1,50 Meter dürfen nur mit einem Erwachsenen rutschen.
Ein Einlass zum City Slide ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen. Besucher können kostenlos bei dem Event zuschauen.
Bei dem Einlass zum schauinsland-reisen City Slide erfolgt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sollte der Besucher dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den Einlass zum City Slide zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung sowie die falsche Kleidung (die nicht freiwillig abgelegt wird) sowie gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und andere gefährliche Gegenstände). Als wichtiger Grund gilt auch das unerlaubte Mitführen von Aufzeichnungsgeräten für Ton/Bildtonaufnahmen. Auch bei Verletzung der Größengrenze, bzw. das Nicht-Mitführen der Zustimmung des Erziehungsberechtigten zum Einlass (im Zweifelsfall kann eine Altersüberprüfung stattfinden) kann der Einlass verweigert werden. Des Weiteren wird das Mitführen und Rutschen auf eigen mitgebrachten Rutschunterlagen, wie Schwimmringen, Matrazen o.w. nicht gestattet, es sei denn, dass es vom Ordnungsdienst gestattet wird.
Der Besucher hat im Falle des Nichteinlasses trotz Karte kein Recht auf Erstattung des Ticketpreises, außer es besteht ein wichtiger Grund (insbesondere die vorbenannten) für die Einlassverweigerung. In diesem Falle ist eine Rückgabe des Tickets/eine Erstattung des Ticketpreises nicht möglich. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.
Jeder Besucher ist sich bewusst, dass es sich bei dem Event um eine Wasserrutsche handelt. Er erklärt sich damit einverstanden, dass diese eine erhöhte Rutschgefahr vorausgeht und sie deshalb nur mit den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Rutschringen genutzt werden darf. Für Verletzungen, die nicht auf die Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind, haftet der Veranstalter nicht. Der Besucher ist sich bewusst, dass auf dem gesamten Gelände Wasser zum Einsatz kommt und haftet für elektronische Geräte selbst.
Das Ticket verliert nach Ablauf der Zeitspanne seine Gültigkeit.

ABSAGE, ABBRUCH U.A. DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen werden.
Sollte das City Slide noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, haben die Besucher keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Ein Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr sowie darüber hinausgehenden Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage zu vertreten.
Sollte das City Slide nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Besucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Besucher zumutbar ist.

a) räumliche Verlegung: innerhalb der gleichen oder zumindest benachbarten Stadt

b) zeitliche Verlegung: nächster Tag, bzw. soweit die hindernden Umstände (insbesondere Wetterbedingungen) noch anhalten, der nächste Samstag oder Sonntag, soweit die Veranstaltungsfläche weiterhin verfügbar sein sollte. Die Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Website und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, Facebook-Präsenz bekanntgegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch wird dringend Einsicht in die Website des Veranstalters empfohlen.

4.5. Verspätungen des Programms sind von dem Besucher hinzunehmen.

4.6. Änderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.

4.7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Länge der Rutschbahn anzupassen. Eine Verkürzung oder Verlängerung der Rutschbahn ist auch nach dem Start des Registrierungsprozesses möglich und wird vom Käufer hingenommen. Einen Anspruch auf Rückerstattung des Schadensersatz gibt es nicht.

HAUSRECHT, VERBOTE
Auf dem gesamten Gelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den durch diesen Beauftragten ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten.
Dem Besucher sind gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Gelände verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.
Sollte ein Besucher gegen vorbenannte Verbote verstoßen, kann ein Verweis vom Gelände und der City Slide erfolgen. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Eine Vertragsstrafe gegenüber dem Besucher behält sich der Veranstalter vor.

GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL
Getränke und Essen werden auf dem City Slide Gelände ausgegeben. Bitte denkt an die Umwelt und entsorgt die Umverpackungen sowie sonstigen Müll in den dafür vorgesehenen Behältnissen.
Beim Kauf von Speisen und Getränken bestehen vertragliche Beziehungen ausschließlich zu dem jeweiligen Gastronomen.

FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTE
Das Fotografieren auf dem Gelände ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Sollte für den ausschließlich privaten Gebrauch anderes Foto- oder Videoequipment verwendet werden sollen, so ist dies vorher unter Angabe der genauen Equipmentbezeichnung und des Verwendungszwecks des Materials unter info@city-slide.com anzuzeigen und anzumelden. Erst nach schriftlicher Freigabe durch die City Slide Event GbmH darf dieses dann auf dem Gelände verwendet werden. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Mitschnitte insbesondere nicht online gestellt werden dürfen.

Kameras mit Zoomobjektiven, Wechselobjekten und/oder Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise sind verboten. Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt und die Nutzung der Slide verweigern, soweit der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurückzulassen Ebenso sind Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis des Veranstalters und/oder eines Künstlers gemacht werden, verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 5.000 verwirkt- Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

HAFTUNG
Der Veranstalter verpflichtet den Besucher nicht die eigene Garderobe oder sonstige Aufbewahrungsmöglichkeiten zu nutzen und haftet daher nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.
Im Übrigen haftet der Veranstalter für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Besucher infolge einer von dem Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragsverletzung im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen darf. Der Veranstalter haftet im gleichen Maße auch für Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen. Jeder Besucher ist sich bewusst, dass es sich bei dem Event um eine Wasserrutsche handelt. Er erklärt sich damit einverstanden, dass diese eine erhöhte Rutschgefahr vorausgeht und sie deshalb nur mit den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Rutschringen genutzt werden darf. Für Verletzungen, die nicht auf die Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind, haftet der Veranstalter nicht. Der Besucher ist sich bewusst, dass auf dem gesamten Gelände Wasser zum Einsatz kommt und haftet für elektronische Geräte selbst.

NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE
Der Besucher erklärt sich mit dem Betreten des Geländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild Tonaufnahmen während des Events hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung der City Slide in allen Medien umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Die Zustimmung bezieht sich nur auf:

a) beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnitts / der Veranstaltungsaufnahmen.

DATENSCHUTZ
Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z.B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, etc.)

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Berlin.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen

Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Impressionen der schauinsland-reisen City Slide Tour

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